Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Convaris GmbH für die Direktvermittlung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Convaris GmbH, Hanauer Landstraße 114-116, 60314 Frankfurt am Main, nachfolgend „Personalvermittler“ genannt, und dem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Mit dem Erhalt dieser AGB erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis und akzeptiert diese AGB vollständig.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Der Personalvermittler verpflichtet sich, geeignete Kandidaten entsprechend der vom Auftraggeber spezifizierten Stellenbeschreibung und Anforderungen zu suchen, auszuwählen und vorzuschlagen. Die endgültige Entscheidung über eine Anstellung obliegt dem Auftraggeber.
3. Vermittlungsprovision
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 30 % des vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten, einschließlich aller fixen und variablen Vergütungsbestandteile (z. B. Boni und andere geldwerte Vorteile). Die Vermittlungsprovision wird fällig, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem vom Personalvermittler vorgeschlagenen Kandidaten abgeschlossen wird.
Zusätzliche Vergütung bei Bereitstellung eines Firmenfahrzeugs
Falls der Auftraggeber dem vermittelten Kandidaten ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung bereitstellt, fällt eine zusätzliche feste Gebühr von 3500,00 Euro an, unabhängig vom tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Diese zusätzliche Vergütung wird ebenfalls mit Abschluss des Arbeitsvertrags fällig und ist zusammen mit der Vermittlungsprovision innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Verspätete Zahlung
Bei verspäteter Zahlung behält sich der Personalvermittler das Recht vor, einen Aufschlag von 5 % auf die ausstehende Gesamtsumme zu berechnen. Die Mahnungskosten und eventuelle Verzugszinsen werden separat in Rechnung gestellt.
Heimliche Einstellung des Kandidaten
Falls der Auftraggeber einen vom Personalvermittler vorgeschlagenen Kandidaten ohne das Wissen und die Zustimmung des Personalvermittlers einstellt, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10 % des Bruttojahresgehalts des Kandidaten an. Diese wird zusätzlich zur Vermittlungsprovision von 30 % erhoben und ist umgehend nach Rechnungsstellung fällig.
4. Nachbesetzungsklausel
Sollte der vermittelte Kandidat innerhalb der ersten 3 Monate nach Arbeitsbeginn aus einem triftigen Grund gekündigt werden, verpflichtet sich der Personalvermittler, einmalig eine geeignete Nachbesetzung der Stelle zu suchen und vorzuschlagen, ohne dass eine zusätzliche Vermittlungsprovision anfällt. Triftige Gründe umfassen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
- Schwerwiegendes Fehlverhalten des Kandidaten (z. B. Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung),
- Verstöße gegen betriebliche Richtlinien, die das Arbeitsverhältnis nachhaltig beeinträchtigen,
- Mangelnde fachliche Qualifikation, sofern diese sich im Arbeitsalltag als nicht ausreichend herausstellt und durch keine vorherige Schulung absehbar war,
- Unzureichende Leistung trotz schriftlicher Abmahnung und gegebenem Zeitraum zur Verbesserung.
Diese Nachbesetzungspflicht gilt nur bis maximal ein Jahr nach Abschluss des ursprünglichen Arbeitsvertrags. Sie entfällt zudem, wenn der Auftraggeber die Kündigung ohne triftigen Grund ausspricht oder wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen nach Vertragsabschluss vornimmt.
5. Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Personalvermittler alle relevanten Informationen über den Vertragsabschluss und die vereinbarten Konditionen mit dem vermittelten Kandidaten vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Angaben zu Vertragsbeginn, Bruttojahresgehalt, etwaige Boni, Firmenfahrzeugnutzung und weitere geldwerte Vorteile.
6. Haftungsausschluss und Gewährleistung
Der Personalvermittler übernimmt keine Haftung für die Eignung, Leistung oder das Verhalten des vermittelten Kandidaten, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Personalvermittlers vorliegt. Die Auswahl und Anstellung des Kandidaten erfolgen auf Risiko des Auftraggebers. Die Haftung des Personalvermittlers beschränkt sich auf die Verpflichtung zur sorgfältigen Auswahl und Vorauswahl geeigneter Kandidaten im Rahmen der vereinbarten Kriterien.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Personalvermittler verpflichtet sich, alle Informationen über den Auftraggeber und den vermittelten Kandidaten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Personalvermittlung zu verwenden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
8. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9. Schlussbestimmungen
Diese AGB bilden die ausschließliche Grundlage für alle Personalvermittlungsleistungen zwischen dem Personalvermittler und dem Auftraggeber. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Offenbach am Main.
Stand: 07/2024